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]]>Auch in den USA wird über ein TikTok Verbot diskutiert, und Demokraten und Republikaner haben bereits Gesetzesentwürfe hierfür eingebracht. Die Bedenken in Bezug auf Datenschutz und Cybersicherheit sind hier ähnlich wie in Europa.
Trotzdem gibt es auch positive Entwicklungen für Nutzer der TikTok Plattform. Im Juni letzten Jahres lehnte der Digitalminister in Deutschland ein erstes Gesetz zur Regulierung von TikTok ab.
Doch die Datenschutzproblematik bei TikTok bleibt bestehen. Wer TikTok Ads nutzt und den Pixel auf seiner Webseite einsetzt, verstößt gegen die DSGVO, da die Daten des Besuchers direkt an Nicht-EU Länder fließen. Dies ist ähnlich wie bei anderen Drittanbieter-Scripts wie Google Fonts und Analytics, bei denen die Übermittlung von Daten ebenfalls ein Problem darstellt.
Es ist daher nur eine Frage der Zeit, bis auch gegen TikTok Ads das erste Urteil gefällt wird. Unternehmen sollten daher Alternativen in Betracht ziehen, wie etwa richtiges Server-Side Tracking. Hier werden die Daten des Besuchers vom Unternehmen selbst erhoben und dann DSGVO-konform an die Plattformen geschickt. Dies ist momentan die einzige Möglichkeit, um TikTok Ads zu nutzen, ohne gegen die Datenschutzgrundverordnung zu verstoßen.
Ein Verbot von TikTok würde zweifellos Auswirkungen auf Unternehmen haben, die sich auf TikTok konzentrieren. Es ist daher wichtig, sich mittel- bis langfristig damit auseinanderzusetzen und mögliche Alternativen oder zumindest parallelen zu finden. Datenschutz und Cybersicherheit sind in der heutigen digitalen Welt von entscheidender Bedeutung, und Unternehmen sollten diese Faktoren bei der Auswahl ihrer digitalen Tools und Dienste berücksichtigen.
Update 17.03.2023: Auch Neuseeland sperrte nun den Zugang zu TikTok auf allen Handys der Parlament Mitarbeiter. Zudem plant die EU ein grundlegendes Gesetzt für den 1. September 2023, welches sich auf digitale Dienste bezieht (Digital Services Act, DSA), worin auch Datenschutz eine wichtige Rolle spielt.
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]]>Als Unternehmen ist es trotzdem möglich, andere Unternehmen zu ahnden, wenn diese zum Beispiel ein Wettbewerbsvorteil ausnutzen. Die DSGVO enthält Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten, die von Unternehmen verarbeitet werden, und verpflichtet Unternehmen, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz dieser Daten zu ergreifen.
Heute ist es noch umstritten, ob man Konkurrenten bzw. andere Unternehmen auf Grundlage der DSGVO abmahnen kann, allerdings wird in §13.4 UWG dies bereits indirekt erwähnt: Indem der Ersatz der Abmahnkosten wegen DSGVO-Verstößen durch Konkurrenten dort geregelt wird, wird implizit bereits darauf vorbereitet, dass das verklagen der anderen Partei möglich wäre.
Eventuell kennt Ihr die Geschichte des Apothekers, der Arzneimittel über Amazon vertreibt und ein anderer Apotheker Unterlassungsansprüche gegen den Amazon Händler erhebt. Hierbei werden nämlich Gesundheitsdaten erhoben, was gegen die datenschutzrechtliche Bestimmung verstößt, da zum Beispiel die Einwilligung der Erhebung fehlt und auch Amazon darauf zugreifen kann. Bereits in einem anderen ähnlichen Fall gab das Landgericht Dessau-Roßlau dem Kläger recht. Der aktuelle Fall jedoch hat es über den BGH bis ins EuGH geschafft. Hier steht das Urteil nun bald an.
Der EuGH hat bereits für Abmahnverbände das „go“ gegeben, auf Grundlage der DSGVO andere Unternehmen zu ahnden (siehe noyb). Dass dieser nun das gleiche auch für Konkurrenten erlaubt ist in unseren Augen wahrscheinlich. Denn klar ist, dass jemand, der Google Analytics oder Meta Ads mit DSGVO Verstoß nutzt (z.B. Nutzung deren Client-Side Skripten), Vorteile gegenüber einem hat, der dies nicht tut.
DSGVO-Verstöße häufen sich, aber es ist nicht die Aufgabe von Personen, Rechtsverstöße anderer zu melden, es sei denn, sie wurden selbst dadurch verletzt. Als Unternehmen ist es jedoch möglich, andere Unternehmen zu ahnden, wenn sie zum Beispiel einen Wettbewerbsvorteil ausnutzen.
Das könnte nun durch ein kommendes Urteil des EuGH dann auch für DSGVO Verstöße möglich sein. Heißt wenn du Client-Side Tracking nutzt (DSGVO Verstoß da personenbezogene Daten an Drittländer fließen), darf dein Konkurrent dich dann verklagen. Ein Ausweg wäre, Server-Side Tracking zu verwenden, oder auf Tracking zu verzichten.
Update 20.03.2023: Die österreichische Datenschutzbehörde stufte nun offiziell die Verwendung von Meta Pixel als illegal ein.
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]]>Die Strafe für Meta hat jedoch nicht nur finanzielle Konsequenzen, sondern auch Auswirkungen auf das Geschäftsmodell des Unternehmens. In der EU darf Meta nun keine personenbezogenen Daten mehr für Werbung verwenden. Das bedeutet, dass das Unternehmen sein aktuelles Geschäftsmodell nicht mehr so ausführen kann, wie es bisher tat. Um diesen Vorschriften zu entsprechen, muss Meta nun eine Pflicht-Lösung implementieren, die der Tracking Prevention von Apple in iOS 14 ähnelt. Nutzer müssen per Opt-In, also durch aktive Zustimmung, erlauben, dass ihre Daten von Meta erfasst und verwendet werden. Es ist jedoch unklar, wie viele Nutzer tatsächlich eine solche Zustimmung geben werden, aber die meisten Nutzer werden sich wahrscheinlich dagegen entscheiden, getrackt zu werden, wie bei iOS auch.
Das Meta-Urteil bedeutet, dass nicht nur Meta, sondern auch alle anderen Werbetreibenden, die auf Daten angewiesen sind (und klassisches Tracking wie das FB Pixel verwenden), massive Einbußen erleiden werden. Sobald das Tracking Opt-In Feature von Facebook online geht, wird es für Werbetreibende und deren Ad-Performance / ROAS noch schwieriger, vor allem für jene, die kein Server-Side-Tracking nutzen. Diese Änderungen können dazu führen, dass die Kosten für die Schaltung von Anzeigen steigen und die Effektivität der Kampagnen sinkt.
Der Haupttreiber hinter der Beschwerde, die dazu führte, dass Meta eine Strafe von 390.000.000 Euro an die Irische Datenschutzbehörde zahlen muss, war das österreichische non-profit Unternehmen noyb.eu. Diese setzen sich aktiv für den Schutz der Datensicherheit und den Einsatz von Datenschutzbestimmungen ein (wie zuvor auch Schrems I & Schrems II) und das hat damit maßgeblich dazu beigetragen, dass Meta für die Verletzung der DSGVO verantwortlich gemacht wurde.
Für viele Werbetreibende stellt die Einführung des Opt-In Features erneut eine große Herausforderung dar, da wieder das Tracking von Nutzern für Werbung einschränkt. iOS hat bereits zu einer Verschlechterung der Ad Performance und höheren Kosten bei der Schaltung von Anzeigen geführt, insbesondere aufgrund von Einschränkungen durch die Tracking Prevention. Ähnliche Auswirkungen werden erwartet, sobald das Opt-In Feature von Meta online geht.
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