Die Entscheidung<\/a> der \u00f6sterreichischen Datenschutzbeh\u00f6rde vom 16.03.2023, dass die Verwendung von Meta Pixel illegal<\/strong> ist, hat Schockwellen durch die Werbebranche geschickt. Das Meta Pixel (ehemals \u201eFacebook Pixel\u201c) und der Like Button versto\u00dfen gegen die Datenschutz Grundverordnung. Es ist nicht das erste Mal, dass die DSB gegen Ad-\/MarTech Unternehmen vorgeht, die gegen die Datenschutz-Grundverordnung versto\u00dfen. Letztes Jahr erlie\u00df die DSB eine \u00e4hnliche Entscheidung gegen Analytics, woraufhin mehrere EU-L\u00e4nder nachzogen (z.B. die franz\u00f6sische CNIL). Daraufhin gab es Abmahn-Briefe und Gerichtsverhandlungen \u2013 gleiches wird nun bei Nutzern des Meta Pixel erwartet.<\/p>\n\n\n\n Das neue Urteil gegen Meta-Pixel hat weitreichende Folgen f\u00fcr alle Werbetreibende, die \u00fcber Instagram und Facebook Werbung schalten. Um den Erfolg der Werbung <\/strong>zu messen, wird das Meta Pixel auf der Webseite eingebaut, um den Besucher zu verfolgen und damit die Ergebnisse des Besuches einer spezifischen Werbekampagne zuzuschreiben. Beliebte Skripte sind auch Google <\/strong>Ads, TikTok <\/strong>Pixel und Hotjar<\/strong>, die ebenso Daten sammeln und an die USA schicken<\/strong>. Dies verst\u00f6\u00dft grunds\u00e4tzlich gegen die DSGVO, allerdings gibt es f\u00fcr das Meta Pixel nun die offizielle konkrete Entscheidung der DSB<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n Agenturen, die diese Skripte bei Kunden einbauen, sind ebenfalls f\u00fcr Verst\u00f6\u00dfe gegen die DSGVO mit verantwortlich<\/strong>. Klauseln im Agentur-Kunden-Vertrag, die Agenturen vor solchen Verst\u00f6\u00dfen sch\u00fctzt, sind ung\u00fcltig. Die H\u00f6chststrafe f\u00fcr Verst\u00f6\u00dfe gegen die DSGVO betr\u00e4gt 4 % des Umsatzes oder 20 Millionen Euro (je nach dem was h\u00f6her ist), einschlie\u00dflich der privaten Haftung<\/strong> des Eigent\u00fcmers. Auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass Unternehmen mit der H\u00f6chststrafe belegt werden, k\u00f6nnten sie dennoch mit einer erheblichen \u00f6ffentlichen Gegenreaktion rechnen.<\/p>\n\n\n\n Die Frage ist nun, wann das n\u00e4chste Urteil gegen ein US-Tool oder besser noch gegen alle US-Skripte im Allgemeinen ergeht und wie abh\u00e4ngig die Branche von solchen Skripten ist. Serverseitiges Tracking ist derzeit der einzige Ausweg<\/strong>, abgesehen von gar keinem Tracking. Allerdings ist Server-Side Tracking wesentlich komplexer, teurer und fehleranf\u00e4lliger, im Vergleich mit dem Skript-Pixel. Hei\u00dft wenig Agenturen oder Unternehmens-interne Abteilungen sind daf\u00fcr aktuell gewappnet.<\/p>\n\n\n\n Die Datenqualit\u00e4t <\/strong>des Trackings leidet bereits unter iOS, AdBlock und anderen Faktoren, und im Jahr 2024 werden Chrome-Nutzer auch nicht mehr trackbar sein. Das bedeutet, dass diejenigen, die sich heute ausschlie\u00dflich auf Tracking-Skripte verlassen, jetzt und in Zukunft nicht nur DSGVO Probleme haben. Auch wenn der geplante Privacy Shield-Nachfolger<\/strong> \u201eTrans-Atlantic Data Privacy Framework\u201c eine gewisse Erleichterung bringen k\u00f6nnte, sieht der aktuelle Status doch eher schwer<\/a> aus: Das ganze basiert auf einer Executive Order von Joe Biden, welche von einem folgenden Pr\u00e4sidenten wieder zur\u00fcckgezogen werden kann. Auch Max Schrems (der das Privacy Shield zerschlagen hat \u201eSchrems II\u201c) ist bereit, auch gegen den Nachfolger vor Gericht zu ziehen, sollte es doch zu einem Abkommen kommen.<\/p>\n\n\n\n Tracking Skripte funktionieren technisch gesehen weiterhin, auch mit der DSB Entscheidung (zumindest mit schlechter Datenqualit\u00e4t und noch bis 2024<\/a>). Mit der j\u00fcngsten Entscheidung k\u00f6nnten sich Unternehmen aber mit Abmahner <\/strong>(Unternehmen, die sich auf Klagen gegen DSGVO Verst\u00f6\u00dfe spezialisiert haben) und ver\u00e4rgerten Website-Besuchern konfrontiert sehen, die sich nun auf die Entscheidung der DSB berufen k\u00f6nnen. Server-Side Tracking<\/a> ist dabei ein Ausweg, bei welchem Daten wieder DSGVO konform an Meta<\/strong> geschickt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n Dass das Meta Pixel nun auch konkret illegal ist, ist ein klares weiteres Indiz daf\u00fcr, dass Unternehmen die Datenschutzgrundverordnung ernst nehmen m\u00fcssen. Sie m\u00fcssen proaktiv sicherstellen, dass ihre Skripte und Tracking-Praktiken mit der DSGVO \u00fcbereinstimmen. Das bedeutet, dass sie serverseitige Tracking Konzepte korrekt implementieren und bei der Verwendung von Skripten die Datenschutzbestimmungen beachten m\u00fcssen. Unternehmen, die dies nicht tun, riskieren in Zukunft erhebliche rechtliche und rufsch\u00e4digende Sch\u00e4den.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Entscheidung des DSB: Meta-Pixel ist illegal. Da die Branche mit den ganzen Werbe und Analyse Skripte sowieso fast immer gegen die DSGVO verst\u00f6\u00dft, ist den meisten bekannt. Allerings kommen jetzt konkrete Entscheidungen und Urteile hervor. Wie Werbetreibende und Unternehmen damit umgehen k\u00f6nnen?<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":732,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_et_pb_use_builder":"off","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"categories":[1],"tags":[16,19,15,14],"yoast_head":"\nFolgen f\u00fcr Meta-Pixel Nutzer<\/h2>\n\n\n\n
Haftbarkeit von Agenturen<\/h2>\n\n\n\n
Der Meta-Pixel Ausweg<\/h2>\n\n\n\n
Wie sollten Unternehme handeln?<\/h2>\n\n\n\n